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FAQ - Bestattungsinstitut Schwenger - Mainz

1. Wer entscheidet über die Bestattung?

Die Bestattungspflicht liegt meist bei den nächsten Angehörigen (z. B. Ehepartner, Kinder, Eltern). Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eine Verfügung (z. B. Vorsorgeverfügung oder Totenfürsorgeverfügung) erstellt hat, in der Bestattungsart, Ort oder der Beauftragte festgelegt sind, so sollte diese Verfügung beachtet werden.
Wichtig: Der Bestatter und die Friedhofsverwaltung werden Klärung verlangen, wer formal Totenfürsorge-berechtigt ist.

3. Welche Kosten entstehen typischerweise bei einer Bestattung in Mainz?

Die Kosten setzen sich im Wesentlichen aus drei Blöcken zusammen:

Eigenleistungen (z. B. Sarg, Urne, hygienische Versorgung, Überführung)

Fremdleistungen (z. B. Krematorium, Trauerdrucksachen, Blumen) 

Gebühren (z. B. Friedhofsgebühren, Beisetzungsgebühr, Grabnutzungsrecht)
Beispiel: Eine Feuerbestattung mit Urne und bestimmten Gebühren kann laut einem Anbieter in Mainz etwa 3.046 € kosten (inkl. Sarg, Urne, Friedhofsgebühren) – es fehlen dabei jedoch ggf. Zusatzkosten. 
Tipp: Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot mit allen Kostenblöcken zeigen.

5. Wie finde ich einen seriösen Bestatter in Mainz?

Folgende Kriterien sind hilfreich:

Qualifikation: Ein nachweislich ausgebildeter Bestatter oder geprüfte Bestattungsfachkraft.

Transparenz: Einsicht in Preisliste, Kostenaufschlüsselung, Beratungsangebot.

Unterstützung bei Formalitäten (Behördengänge, Friedhofsangelegenheiten). 

Positive Referenzen oder Empfehlungen.
Sie sollten mehrere Anbieter vergleichen, bevor Sie sich entscheiden.

7. Was ist eine anonyme Bestattung und wie läuft sie in Mainz ab?

Eine anonyme Bestattung bietet eine Beisetzung ohne Kennzeichnung des Grabes mit Namen etc.

Bei Urnenreihengrabstätten angegeben.

Erwerb nur im Todesfall, keine vorherige Wahl möglich.>

Nutzungsrecht häufig auf 20 Jahre, ohne Verlängerungsoption.

Grablage wird durch Friedhofsverwaltung zugewiesen – keine Auswahl durch Angehörige.>
Vorteil: Kostengünstiger, weniger sichtbare Grabstelle. Nachteil: Kein individuell markiertes Grab für Angehörige.

9. Können Bestattungskosten finanziell belastend werden – gibt es Hilfe?

Ja:

Die Bestattungskosten werden grundsätzlich aus dem Nachlass bezahlt (§ 1968 BGB).

Wenn kein oder nur wenig Nachlass vorhanden ist, können Angehörige oder das Sozialamt haften.

Es gibt Bestattungsfinanzierungen oder Vorsorgeverträge, bei denen Kosten im Voraus geregelt werden. In Mainz bietet z. B. ein Bestatter Finanzierung über einige Monate an. Bestatter Mainz
Tipp: Klären Sie frühzeitig, wie Kosten gedeckt werden – Vorsorge kann helfen, Angehörige zu entlasten.

2. Welche Bestattungsformen sind in Mainz möglich?

In Mainz sind unter anderem folgende Formen verbreitet:

Erdbestattung auf einem Friedhof.

Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung.

Anonyme Urnenbestattung („anonyme Grabstätte“) auf einem Friedhof. 
Weitere Sonderformen (z. B. Bestattung im Wald, See oder Fluss) könnten möglich sein – abhängig von örtlichen Bestimmungen.

4. Kann ich meine Wünsche zur Bestattung zu Lebzeiten festlegen?

Ja, das ist möglich und empfehlenswert. Sie können z. B. in einer Bestattungsvorsorge oder Totenfürsorgeverfügung festlegen:

Wer die Totenfürsorge übernehmen soll.

Welche Bestattungsart/Grabart gewünscht ist.

Welchen Ort oder welche Gestaltung die Beisetzung haben soll.
Kommt eine solche Verfügung vor, erleichtert dies Angehörigen und dem Bestatter die Umsetzung. Wenn keine Verfügung vorhanden ist, liegt die Entscheidung bei den Angehörigen.

6. Was muss ich im Trauerfall möglichst schnell erledigen?

Notwendige Formalitäten wie Totenschein, Freigabe durch Bestatter, ggf. Krematorium oder Friedhof kontaktieren.

Bestatter auswählen und beauftragen.

Entscheidungen zur Bestattungsart und Grabstätte treffen.

Wunsch des Verstorbenen prüfen (falls vorhanden).

Beratung durch Bestatter in Anspruch nehmen – insbesondere zur Kostenstruktur, Zuständigkeiten, Grabwahl.

8. Welche Grabarten gibt es und worauf muss ich achten?

In Mainz bestehen typischerweise folgende Grabarten:

Reihengrab (Erdbestattung) mit festgelegter Lage und Nutzungsdauer.

Wahlgrab (Erdbestattung) mit Wahl der Lage, ggf. längere Nutzungsdauer.

Urnenreihengrab oder Urnenwahlgrab für Feuerbestattung.
Urne / Asche zu Hause
Ascheverstreuung
Flussbestattung
Tuchbestattung
Bestattung ohne Sarg

Anonyme Grabstätten, wie oben beschrieben.
Worauf achten: Nutzungsdauer, Verlängerungsoptionen, Lage und Friedhofsgebühren, Gestaltungsmöglichkeiten, Friedhofsordnung. Kosten können je Grabart stark variieren.

10. Welche Fragen sollte ich dem Bestatter beim Beratungsgespräch stellen?

Hier einige wichtige Fragen:

Welche Leistungen genau sind in Ihrem Angebot enthalten (Eigen-, Fremdleistungen, Gebühren)?

Gibt es eine vollständige Kostenauflistung? Gibt es Zusatzkosten?

Welche Bestattungsarten bieten Sie an? Gibt es Besonderheiten?

Wie sieht die Grabwahl aus – welche Grabarten, Nutzungsdauer, Verlängerung möglich?

Welche Beratung bieten Sie zur Vorsorge und Verfügung?

Wie schnell können Sie im Trauerfall reagieren und welche Optionen gibt es für Angehörige?

Können Sie Referenzen nennen oder Beispielabläufe zeigen?

Gibt es Finanzierungsmöglichkeiten oder Ratenzahlung?

Welche zusätzlichen Dienste bieten Sie an (z. B. Trauerdrucksachen, Musik, Organisation)?

Gibt es Hinweise zur Friedhofs- und Satzungslage in Mainz/Friedhof betreffend?

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